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   OLG Stuttgart, 26.11.1993 - 2 U 5/92   

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https://dejure.org/1993,17841
OLG Stuttgart, 26.11.1993 - 2 U 5/92 (https://dejure.org/1993,17841)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.11.1993 - 2 U 5/92 (https://dejure.org/1993,17841)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. November 1993 - 2 U 5/92 (https://dejure.org/1993,17841)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 552
 
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  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89

    Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.1993 - 2 U 5/92
    Denn beim gesetzlichen Auskunftsanspruch ist eine Ausforschung von Verletzungshandlungen im Wege der Auskunft für die Zeit vor der ersten nachgewiesenen Verletzungshandlung unzulässig (BGH WRP 1991, 654, 659 [BGH 20.06.1991 - I ZR 277/89] - Preisvergleichsliste, Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl., Kap. 38 Rn. 7 u. 17).
  • BGH, 05.12.1991 - I ZR 63/90

    Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag - Täuschung; Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.1993 - 2 U 5/92
    Bei gleichnamigen Modellen verlangt der Bundesgerichtshof einen unübersehbaren Hinweis in der Werbung auf die geringerwertige Ausrüstung und Ausstattung, wenn das importierte Fahrzeug in wesentlichen Ausrüstungs- und Ausstattungsmerkmalen von den für den deutschen Markt hergestellten Modellen abweicht (ZIP 1992, 722, 723 [BGH 05.12.1991 - I ZR 63/90] ).
  • BGH, 03.12.1992 - I ZR 132/91

    Sofortige Beziehbarkeit - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.1993 - 2 U 5/92
    Eine Aufklärungspflicht kann sich aus der besonderen Bedeutung ergeben, die der verschwiegenen Tatsache aus der Sicht des Verkehrs zukommt, sodaß ihre Nichterwähnung geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise irrezuführen (BGH GRUR 1990, 1024, 1025 [BGH 21.06.1990 - I ZR 258/88] - Lohnsteuerhilfeverein IV, WRP 1993, 239 [BGH 03.12.1992 - I ZR 132/91] - Sofortige Beziehbarkeit).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 258/88

    Lohnsteuerhilfeverein IV - Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.1993 - 2 U 5/92
    Eine Aufklärungspflicht kann sich aus der besonderen Bedeutung ergeben, die der verschwiegenen Tatsache aus der Sicht des Verkehrs zukommt, sodaß ihre Nichterwähnung geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise irrezuführen (BGH GRUR 1990, 1024, 1025 [BGH 21.06.1990 - I ZR 258/88] - Lohnsteuerhilfeverein IV, WRP 1993, 239 [BGH 03.12.1992 - I ZR 132/91] - Sofortige Beziehbarkeit).
  • BGH, 11.05.1989 - I ZR 141/87

    Konkursvermerk

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.11.1993 - 2 U 5/92
    Auch insoweit besteht daher eine Verpflichtung zur Vollständigkeit nur, soweit unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Werbenden, eine seiner geschäftlichen Entwicklung abträgliche Wirkung zu vermeiden, Angaben zum Schutz des Verbrauchers unerläßlich sind (BGH WRP 1989, 655, 656 - Konkursvermerk).
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